Diakonie Lübbecke

Statement der AG Wohlfahrt im Kreis Minden-Lübbecke zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes

Christian Schulz

Statement der AG Wohlfahrt im Kreis Minden-Lübbecke zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes

Zu defensiv, sozialpolitisch problematisch und für die Zukunft der Pflege zu klein gedacht.

Die AG Wohlfahrt im Kreis Minden-Lübbecke bewertet den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz mit großer Sorge. Der Entwurf erkennt zwar zentrale Schwachstellen des Pflegesystems zutreffend: die Finanzkrise der sozialen Pflegeversicherung, die steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen, die Überlastung pflegender Angehöriger, fehlende verlässliche Krisenhilfen, zu viel Bürokratie, zu wenig Digitalisierung und eine unzureichende kommunale Steuerung. Doch die vorgeschlagenen Antworten bleiben hinter dem tatsächlichen Reformbedarf deutlich zurück.

Der Entwurf enthält sinnvolle Ansätze: mehr Prävention und Rehabilitation, eine neue Pflegebegleitung ab 2028, neue Budgets in der häuslichen Pflege, ein Überbrückungsbudget für Akut- und Notsituationen, ambulante Pflegenotdienste, Akut-Kurzzeitpflege, ein modellhaftes Pflegenottelefon sowie Impulse für Digitalisierung, Assistenzsysteme, KI-Schulungen und kommunale Pflegestrukturplanung. Diese Elemente können Pflegebedürftige, Angehörige, Einrichtungen und Kommunen unterstützen, wenn sie fachlich gut umgesetzt, personell hinterlegt und auskömmlich finanziert werden.

Gleichzeitig liegt der Kern des Problems genau in der Finanzierungslogik des Entwurfs. Ein erheblicher Teil der Entlastungswirkung soll nicht durch echte Strukturreformen entstehen, sondern durch Leistungsdämpfung, Zugangsbeschränkungen und Lastverschiebungen. Pflegebedürftige Menschen, pflegende Angehörige, Heimbewohnende sowie gemeinnützige und tarifgebundene Einrichtungen tragen damit erneut einen wesentlichen Teil der Konsolidierungslast. Aus Sicht der AG Wohlfahrt ist das sozialpolitisch falsch und fachlich riskant.

Besonders kritisch sehen wir die geplanten Einschnitte im Leistungsrecht: reduzierte Leistungen im Pflegegrad 1, ein zunächst halbiertes Entlastungsbudget in bestimmten Konstellationen bei Pflegegrad 2 und 3, später greifende Zuschläge in der stationären Pflege sowie abgesenkte Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Gerade dort, wo frühe Unterstützung, Prävention und Stabilisierung häuslicher Pflege notwendig wären, drohen neue Versorgungslücken. Angehörige sollen mehr Verantwortung übernehmen, erhalten dafür aber teilweise weniger soziale Absicherung. Das ist ein widersprüchliches Signal.

Auch die Anpassung des Begutachtungssystems muss sorgfältig geprüft werden. Eine fachliche Evaluation des Instruments ist sinnvoll. Wenn die Reform jedoch ausdrücklich darauf zielt, den Anstieg der Zahl der Leistungsbezieher zu verlangsamen, entsteht der Eindruck, dass Pflegebedürftigkeit nicht bedarfsgerechter, sondern vor allem fiskalisch gesteuert werden soll. Pflege darf aber nicht dadurch stabilisiert werden, dass Zugänge erschwert oder Leistungen hinausgeschoben werden.

Ein zentrales Problem ist außerdem die befristete Aussetzung wesentlicher Tariftreueregelungen in der Pflegevergütung. Was auf den ersten Blick wie Entlastung wirkt, verschiebt die Verantwortung in Wahrheit auf die Einrichtungen. Tarifgebundene Träger müssen ihre Verpflichtungen weiterhin erfüllen – unabhängig davon, ob Kostenträger die daraus entstehenden Personalkosten vollständig und zeitnah anerkennen. Damit entsteht eine strukturelle Schieflage: Wer Tarifbindung ernst nimmt, gute Arbeitsbedingungen sichert und Beschäftigte verlässlich bezahlt, darf dadurch nicht wirtschaftlich benachteiligt werden. Pflegeeinrichtungen dürfen bei der Refinanzierung ihrer Personalkosten nicht vom Ermessen der Kostenträger abhängig sein. Tarifbindung ist kein Kostenproblem, sondern eine Voraussetzung für Fachkräftesicherung, Qualität und Verlässlichkeit in der Versorgung. Wer gute Pflege will, muss gute Arbeit verlässlich finanzieren.

Die Reform löst auch die großen Strukturfragen nicht. Die Pflegeversicherung bleibt ein Teilleistungssystem. Die Investitionskosten der Länder bleiben unzureichend gelöst. Die Sektorengrenzen zwischen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Eingliederungshilfe und Sozialhilfe bleiben komplex. Der Fachkräftemangel wird nicht substanziell angegangen. Digitalisierung kann entlasten, ersetzt aber kein fehlendes Personal. Wenn Technik vor allem als Kompensation für unbesetzte Stellen verstanden wird, droht aus Modernisierung eine reine Rationalisierungslogik zu werden.

Finanzpolitisch kann der Entwurf kurzfristig Liquidität schaffen: durch höhere Beitragsbemessungsgrenzen, zusätzliche Beitragspflichten, Zuschläge und Minderausgaben. Langfristig bleibt die Reform jedoch fragil. Sie kauft Zeit, schafft aber keine dauerhaft tragfähige Finanzarchitektur. Eine echte Pflegereform müsste die Finanzierung strukturell neu ordnen, Behandlungspflegeanteile, Investitionskosten und kommunale Sozialhilfelasten fair verteilen und die Eigenanteile pflegebedürftiger Menschen wirksam begrenzen.

Unsere Bewertung ist daher klar: Der Entwurf ist kein mutiger Aufbruch, sondern ein fiskalisch motiviertes Begrenzungsprogramm mit einzelnen modernisierenden Begleitmaßnahmen. Er stabilisiert das System nicht aus eigener Kraft, sondern dämpft Leistungen, steuert Zugänge enger und verlagert Belastungen auf diejenigen, die das Pflegesystem schon heute tragen: pflegebedürftige Menschen, Angehörige, Pflegekräfte und Einrichtungen.

Die AG Wohlfahrt im Kreis Minden-Lübbecke fordert deshalb eine Reform, die diesen Namen verdient: eine verlässliche Refinanzierung tariflicher Personalkosten, eine faire Begrenzung der Eigenanteile, eine stärkere Unterstützung pflegender Angehöriger, den Ausbau niedrigschwelliger Hilfen, eine verbindliche Lösung der Investitionskostenfrage, mehr Mut zur Überwindung von Sektorengrenzen und eine Digitalisierung, die Menschen entlastet statt Personalnot zu verdecken.

Es fehlt nicht an Erkenntnis, sondern am konsequenten Umsetzungswillen. Pflege braucht keine Reformrhetorik und kein Streichkonzert, sondern eine nachhaltige, gerechte und praxistaugliche Neuordnung. Für die Menschen im Kreis Minden-Lübbecke, für die pflegenden Angehörigen, für die Mitarbeitenden in der Pflege und für die Träger, die jeden Tag Verantwortung übernehmen.


Ansprechpartner

Lutz Schäfer (Vorstand und Geschäftsführer)