Diakonie und Corona Krise
Lutz Schäfer
Die
aktuellen Entwicklungen der Corona Epidemie hat auch Folgen für die
Arbeit des Diakonischens Werkes im Kirchenkreis Lübbecke.
Folgendes ist zu
vermelden:
Die stationären
Einrichtungen werden für Besucher geschlossen. Nur für wichtige
Besucher werden Ausnahmen gemacht (Sterbeprozess). Auch dann wird
angestrebt, dass jeweils nur eine Person den Bewohner*in kontaktiert.
Die Kontaktpersonen werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion
die Kontaktpersonen identifizieren zu können.
Die Arbeit der
ambulanten Pflege wird aufrecht erhalten; nur in Ausnahmesituationen
(z.B. positiv festgestellte Infektion) werden Alternativen oder
andere Schritte eingeleitet.
Die Tagespflege wird
bis auf Widerruf Ihre Arbeit aufrecht erhalten.
Die
Begegnungsstätten der Diakonie (Die Brücke, Mehrgenerationenhaus)
bleiben bis auf weiteres geschlossen.
Die Beratungstellen
nehmen ihre Aufgaben bis auf weiteres normal wahr.
An dieser Stelle die Anweisungen des Kreises Minden
Lübbecke
Besuchseinschränkungen für Alten-, Pflege- und
Behinderteneinrichtungen
Der Kreis Minden-Lübbecke hat an alle vollstationären
Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie
anbieterverantworteten Wohngemeinschaften eine Allgemeinverfügung
herausgegeben zur Besuchseinschränkungen für vollstationäre
Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in
denen besonders schutzbedürftige Personen leben sowie für
anbieterverantwortete Wohngemeinschaften.
Hier gilt ab sofort:
Besuche sind auf das Notwendigste zu beschränken – in der Regel
bedeutet das: Pro Bewohnerin oder Bewohner höchstens eine Person am
Tag.
Die Besuche sollen maximal eine Stunde dauern.
Besuche haben nur noch auf dem Zimmer stattzufinden, nicht mehr in
Gemeinschaftsräumen.
Gemeinschaftsaktivitäten mit Externen sind ab sofort bis auf
Weiteres untersagt.
Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem
Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet aufgehalten
haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus
einem dieser Gebiete diese Einrichtungen nicht betreten (entsprechend
der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut (RKI)
(https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html).
Auch Kontaktpersonen der Kategorien 1 und 2, dürfen diese
Einrichtungen nicht betreten. Ausnahmen für nahestehende Personen
zum Beispiel bei einer Sterbebegleitung können im Einzelfall unter
Auflagen zugelassen werden. www.rki.de
Diese Einschränkungen gelten zunächst bis zum 19.04.2020.