Diakonie Lübbecke

Diakonie und Corona Krise

Lutz Schäfer

Die aktuellen Entwicklungen der Corona Epidemie hat auch Folgen für die Arbeit des Diakonischens Werkes im Kirchenkreis Lübbecke.

 

Folgendes ist zu vermelden:

Die stationären Einrichtungen werden für Besucher geschlossen. Nur für wichtige Besucher werden Ausnahmen gemacht (Sterbeprozess). Auch dann wird angestrebt, dass jeweils nur eine Person den Bewohner*in kontaktiert. Die Kontaktpersonen werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion die Kontaktpersonen identifizieren zu können.

 

Die Arbeit der ambulanten Pflege wird aufrecht erhalten; nur in Ausnahmesituationen (z.B. positiv festgestellte Infektion) werden Alternativen oder andere Schritte eingeleitet.

 

Die Tagespflege wird bis auf Widerruf Ihre Arbeit aufrecht erhalten.

 

Die Begegnungsstätten der Diakonie (Die Brücke, Mehrgenerationenhaus) bleiben bis auf weiteres geschlossen.

 

Die Beratungstellen nehmen ihre Aufgaben bis auf weiteres normal wahr.

 

An dieser Stelle die Anweisungen des Kreises Minden Lübbecke

Besuchseinschränkungen für Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen

Der Kreis Minden-Lübbecke hat an alle vollstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie anbieterverantworteten Wohngemeinschaften eine Allgemeinverfügung herausgegeben zur Besuchseinschränkungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in denen besonders schutzbedürftige Personen leben sowie für anbieterverantwortete Wohngemeinschaften.

Hier gilt ab sofort:  

Besuche sind auf das Notwendigste zu beschränken – in der Regel bedeutet das: Pro Bewohnerin oder Bewohner höchstens eine Person am Tag.

Die Besuche sollen maximal eine Stunde dauern.

Besuche haben nur noch auf dem Zimmer stattzufinden, nicht mehr in Gemeinschaftsräumen.

Gemeinschaftsaktivitäten mit Externen sind ab sofort bis auf Weiteres untersagt.

Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet  aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus einem dieser Gebiete diese Einrichtungen nicht betreten (entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html).

Auch Kontaktpersonen der Kategorien 1 und 2, dürfen diese Einrichtungen nicht betreten. Ausnahmen für nahestehende Personen zum Beispiel bei einer Sterbebegleitung können im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden. www.rki.de

Diese Einschränkungen gelten zunächst bis zum 19.04.2020.

Ansprechpartner

Lutz Schäfer (Vorstand und Geschäftsführer)