Evangelischer Kirchenkreis Lübbecke

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Ambulant betreutes Wohnen

Seit dem 01.08.2003 bieten wir durch unser Angebot Mitbürgerinnen und Mitbürgern in der Region eine geeignete Unterstützung zur Führung eines weitgehend eigenständigen Lebens in ihrem gewohnten Umfeld. Es handelt sich um Hilfen zur psychosozialen Wiedereingliederung nach den §§ 53f SGB XII 

Geeignet ist dieser Dienst für

  • Menschen, die auf Grund der Auswirkungen ihrer      psychischen Störungen eine intensive Unterstützung zur Bewältigung des Alltages benötigen
  • Menschen, die psychosoziale Hilfe benötigen, um einen Klinik - bzw. Heimaufenthalt zu verhindern oder hinauszuzögern
  • überwiegend abstinent lebende Suchtkranke, die nicht über die erforderlichen psychosozialen Fähigkeiten verfügen, ein eigenständiges Leben dauerhaft aufzubauen.

    Die Hilfen des ambulant betreuten Wohnens richten sich individuell nach den jeweiligen Bedürfnissen des betroffenen Menschen.

     Die Kosten werden in der Regel vom überörtlichen Sozialhilfeträger, dem Landschaftsverband Westfalen – Lippe, übernommen.


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