Evangelischer Kirchenkreis Lübbecke

Illu


Inhalt

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

  

Ist die Pflege für einen vorübergehenden Zeitraum im häuslichen Bereich nicht möglich, kann der Pflegebedürftige in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung aufgenommen werden.
Für den Bedarf an Kurzzeitpflege kann es unterschiedliche Gründe geben:

  • zur Entlastung pflegender Angehöriger bei Überforderung, Urlaub, Kur, Erkrankung der Hauptpflegeperson
  • zur Krisenintervention bei kurzfristiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen und Überforderung der Hauptpflegeperson
  • als Krankenhausnachsorge bedingt durch die soziale Situation (z. B. alleine lebend), Überforderung der Hauptpflegeperson, zur Mobilisierung und Rehabilitation
  • zur Überbrückung, bis ein geeigneter bzw. gewünschter Dauerpflegeplatz in einem Alten- und Pflegeheim zur Verfügung steht


Die Kurzzeitpflege bzw. die Verhinderungspflege der Diakonie findet statt im Ev. Alten-und Pflegeheim oder im Matthäus-Seniorenzentrum







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