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Schwangere Frauen können einen Antrag auf Unterstützung für Schwangerschaftskleidung und Erstausstattung stellen.
Um werdenden Müttern, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, zu helfen, gibt es die Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens". Zweck der Stiftung ist es, Mittel zur Verfügung zu stellen, um schwangeren Frauen in Not- und Konfliktsituationen durch finanzielle Unterstützung die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Die Leistungen aus der Stiftung dürfen nicht auf Hartz IV-Leistungen, Arbeitslosengeld, Kindergeld, Wohngeld und andere soziale Leistungen angerechnet werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf diese Mittel.
Bei der Antragsstellung und weiteren Fragen rund um die Schwangerschaft berät Sie unsere Mitarbeiterin Anita Reuter