Sie wenden sich persönlich oder
telefonisch an uns und wir vereinbaren einen Gesprächstermin.
Der Betreuungsverein steht Ihnen bei
allen Fragen zur Seite und wird Ihnen Informationen zur Betreuung
zukommen lassen.
Sie überlegen in Ruhe, ob Sie der
Betreuung für die betreffende Person zustimmen möchten. Der oder
die zu Betreuende trifft ebenfalls eine Entscheidung.
Stimmen beide Parteien der Betreuung
zu, wird ein entsprechender Antrag beim Vormundschaftsgericht auf Einrichtung einer
Betreuung gestellt.
Es findet eine Anhörung statt. Der
Vormundschaftsrichter führt mit Ihnen und der zu betreuenden Person
ein persönliches Gespräch. Beide Seiten müssen der Betreuung
zustimmen.
Sie erhalten eine Urkunde mit Ihrem
Namen und dem Ihres Betreuten sowie mit den Wirkungskreisen, in denen Sie
tätig werden sollen.
Das Vormundschaftsgericht überprüft
Ihre Tätigkeit als BetreuerIn.
Auf Wunsch begleitet Sie der
Betreuungsverein mit Rat und Tat bei der Arbeit.